Förderungen zu Burnout Prävention & -therapie
01
Arbeitgeber
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übernimmt die gesamten BGM* Kosten, da die Maßnahme im eigenbetrieblichen Interesse liegt
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arbeitsschutzrechtlich notwendige Maßnahmen werden umgesetzt
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Gesetzliche Regelung und steuerliche Möglichkeiten
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“600 €uro Paragraph“ Gesetzliche Regelung zur Unterstützung des BGM über §3,34 EkStG. Bis zu einem Freibetrag von 600,00 €uro pro Jahr pro Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen BGM zur Erhaltung und Wiederherstellen der Arbeitskraft zusätzlich zum Gehalt steuerfrei. Diese Maßnahmen müssen im Sinne des SGB V §20/20a ausgestaltet werden.
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Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge im Sinne des EkStG § 8,2 Satz9. Hier liegt die max. Grenze bei 44,00 € pro Mitarbeiter*in pro Monat. Dabei gibt es keine Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung der Maßnahmen.
03
Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenkassen haben laut dem 5.Sozialgesetzbuch § 20/20a den Auftrag, Maßnahmen des BGM und der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.Die Bewilligung der Förderhöhe ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung im Hinblick auf die Kosten und die Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme.
Förderungen für Einzelcoachings
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Steuerlich:
Absetzbar als Werbungskosten im Rahmen der jährlichen EkSt. Erklärung – Förderung zum persönlichen Steuersatz.
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Agentur für Arbeit
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Über das QCG (Qualifizierung und Chancen Gesetz)
Im Rahmen von zertifizierten Maßnahmen über diverse Weiterbildungsträger sind Förderungen bis zu 100% je nach individueller Ausgangslage und persönlicher Situation möglich. -
Einzelcoachingmaßnahmen diverser Weiterbildungsträger mittels AVGS (Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein). Dieser ist erhältlich bei der Agentur für Arbeit (AfA) oder beim Jobcenter (JC) für Personen die sich im Leistungsbezug befinden oder denen Leistungen zustehen (Anfrage und individuelle Einzelfallprüfung bei AfA/JC) Übernahme der gesamten Kosten möglich.